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Ehegüterrecht / Eheliches Güterrecht

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Einleitung zum Ehegüterrecht der Schweiz

Rechtsgebiet:
Ehegüterrecht / Eheliches Güterrecht
Stichworte:
Ehegüterrecht, eheliches Güterrecht, Errungenschaftsbeteiligung, Güterstand
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im ehelichen Güterrecht wird je nach Güterstand und Ehevertrag Folgendes geregelt:

  1. wem die Vermögenswerte gehören – während der Ehe und bei Auflösung des Güterstandes.
  2. wie ein Vermögenszuwachs aufzuteilen ist
  3. wie gegenseitige Schulden und Beteiligungen zu verrechnen sind
  4. wie die Objekte/Güter des ehelichen Vermögens bei der Auflösung zuzuweisen sind.

Die Ehepartner können  die vom Gesetzgeber vorgegebenen Regelungen in einem gewissen Rahmen ihren individuellen Bedürfnissen anpassen. Durch einen Ehevertrag werden diese Anpassungen geregelt. Wer jedoch einen Ehevertrag schliessen will, muss urteilsfähig sein. Unmündige oder entmündigte Personen benötigen hierzu die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

Weiterführende Informationen

» Heirat / Eheschliessung

» Eherecht der Schweiz

» Kindsrecht

» Konkubinat

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